Psychologisches Gutachten für die Zulassung zur Ausbildung "Klinische Psychologie sowie Gesundheitspsychologie"

Lt. Psychologengesetz (2013) §7 ist ein psychologisches Gutachten zur Feststellung der Eignung für klinische PsychologInnen und GesundheitspychologInnen vorgeschrieben.

 

Dabei werden im Rahmen eines Explorationsgesprächs relevante Aspekte bzw. Persönlichkeitsmerkmale für die Berufspraxis besprochen und im Anschluss eine testpsychologische Untersuchung durchgeführt. Das Gutachten wird gemäß den Richtlinien des Gesundheitsministeriums und den dafür zuständigen Ausbildungseinrichtungen erstellt.

Ablauf:

  • Persönliches Gespräch (Anamnese- und Explorationsgespräch)
  • Testpsychologische Untersuchung (Persönlichkeitsdiagnostik)
  • Gesamtdauer: ca. 2 bis 3 Stunden

Das Gutachten erhalten Sie innerhalb von zwei Wochen nach dem Termin.

Sollten Sie Interesse an Supervision oder Selbsterfahrung (Einzel- oder Gruppensetting) im Rahmen Ihrer Ausbildung haben, können Sie sich gerne an mich wenden.